Beantragung Online-Wahlscheinantrag für die

Wahl zum Hessischen Landtag am 08. Oktober 2023
Direktwahl des Bürgermeisters am 08. Oktober 2023

Hinweis zur Briefwahl

Zur Landtagswahl und zur Direktwahl des Bürgermeisters am 8. Oktober 2023 können Sie hier Briefwahlunterlagen online beantragen. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt frühestens am 28. August 2023.

Die Online-Beantragung

  • mit Briefzustellung ist bis Mittwoch, 04. Oktober 2023, 12:00 Uhr, möglich,
  • bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis Freitag, 06. Oktober 2023, 13:00 Uhr.

In gesonderten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beim Wahlamt möglich.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko!

Wir können keine Garantie für mögliche Postlaufzeiten geben.

Insbesondere beim Versand ins Ausland kann es zu längeren Versandzeiten kommen.

Für die Antragstellung müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie durch die Zusendung einer Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 17. September 2023 informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen (wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt ist).

Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu verwenden.

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen.

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt zur Verfügung.

Wahlbehörde
Gemeindevorstand der Gemeinde Rabenau
- Wahlamt -
Eichweg 14
35466 Rabenau

Kontakt
Ansprechpartner: Wahlamt der Gemeinde Rabenau
Telefon: 0 64 07 / 91 09 - 14 / - 25
Fax:        0 64 07 / 91 09 - 30
E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch ganztags geschlossen

 

    Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheines für die*

    *Familienname

    *Vorname

    *Geburtsdatum

    *Straße, Hausnummer

    Adresszusatz (z.B. bei Familie Mustermann)

    *PLZ, Ort

    Erreichbarkeit

    *E-Mail

    *Telefon

    *Wahlbezirknummer

    *Wählerverzeichnisnummer

    Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen* werden abgeholt.sollen an meine oben genannte Wohnanschrift geschickt werden.sollen an mich an folgende Anschrift geschickt werden:

    Familienname

    Vorname

    Straße, Hausnummer

    Adresszusatz (z.B. bei Familie Mustermann)

    PLZ, Ort

    Land

    *Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden!

    Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.