Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Gießen, Teilplan Straßenverkehr, wird vom 15. März 2010 bis 15. April 2010 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter der Rubrik “Öffentliche Bekanntmachungen” veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird während dieser Zeit darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Gießen zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse ausgelegt:
Regierungspräsidium Gießen
Raum 534
Marburger Straße 91
35394 Gießen
Ferner wird der Entwurf bei den Städten mit Sonderstatus (Marburg, Gießen und Wetzlar) bzw. den Landkreisen des Regierungsbezirks Gießen ausgelegt.
Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes Teilplan Straßenverkehr können Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum 29. April 2010, eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit mit Hilfe eines Internetformulars auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen eine Stellungnahme auf elektronischen Wege abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.2, Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7, 35390 Gießen oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwatlung unter dem Stichwort “Lärmaktionsplan” eingereicht werden.
Nach Abschluß der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Gießen, Teilplan Straßenverkehr.
Regierungsbezirk Gießen
Az.: 43.252e533 Umgebungslärm



