Parken auf Gehwegen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Fachdienst Verkehr des Landkreises Gießen hat im Rahmen verschiedener Ortstermine festgestellt, dass in vielen Ortsteilen die Gehwege durch parkende Fahrzeuge versperrt bzw. behindert werden.

Daher möchte ich darauf hinweisen, dass Fahrzeuge gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung die Fahrbahn benutzen müssen und auf Gehwegen nur dann parken dürfen, wenn dies durch die entsprechende Beschilderung oder markierte Parkflächen ausdrücklich erlaubt ist. Eine solche Beschilderung oder Markierung darf auf Gehwegen jedoch nur dann angebracht werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, sowie die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch parkende Fahrzeuge nicht beschädigt werden und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt wird.

Leider wird jedoch an vielen Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen dauerhaft widerrechtlich auf den Gehwegen geparkt. Hierdurch werden zum Einen die Fußgänger ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer gezwungen, die Fahrbahn zu benutzen und so unnötig gefährdet. Zum Anderen können ordnungsgemäß auf der Straße geparkte Fahrzeuge dazu beitragen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und damit für zusätzliche Sicherheit sorgen.

Ich möchte Sie bitten, das Parken an Gehwegen abzustellen und wie oben genannt zu verfahren auch vor dem Hintergrund, dass seitens der Polizei derartige Parkverstöße grundsätzlich geahndet werden.

Hillgärtner
Bürgermeister