Steuern und Abgaben
Grundsteuer A | 550 v.H. |
Grundsteuer B | 690 v.H. |
Gewerbesteuer (nach Gewerbeertrag) | 420 v.H. |
Wasser (pro m³) Die Grundgebühr beträgt seit dem betriebsbereiten Einbau monatlich je Wasserzähler mit einer Nennleistung: - bis einschließlich 2,5 m³/h Q 3 - 4 (bisher QN 2,5) 4,02 EUR / Monat - bis einschließlich 6 m³/h Q 3 - 10 (bisher QN 6) 10,05 EUR / Monat - bis einschließlich 10 m³/h Q 3 - 16 (bisher QN 10) 16,08 EUR / Monat - bis einschließlich 15 m³/h Q 3 - 25 (bisher QN 15) 25,12 EUR / Monat - bis einschließlich 40 m³/h Q 3 - 63 (bisher QN 40) 63,31 EUR / Monat | 2,29 € (zzgl. 7 % MwSt.) |
Abwasser (pro m³) | 3,66 € |
gesplittete Abwassergebühr; Niederschlagswasser (pro m²) | 0,81 € |
Hundesteuer 1. Hund 2. Hund weitere Hunde je Hund Kampfhundesteuer | 72,00 € 108,00 € 132,00 € 600,00 € |
Beglaubigungen, Bescheinigungen, Zeugnisse
Beglaubigung, je Unterschrift | 10,00 € |
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw., die die Behörde selbst hergestellt hat; je Dokument | 10,00 € |
in anderen Fällen Dokumente, die aus 1 - 10 Seiten bestehen, je Dokument | 10,00 € |
in anderen Fällen Dokumente, die aus mehr als 10 Seiten bestehen, je Seite | 1,00 € |
Meldewesen
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses | 13,00 € |
Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Lebensbescheinigung; je Bescheinigung | 10,00 € |
einfache Auskunft aus dem Melderegister je Einwohner | 10,00 € |
erweiterte Auskunft aus dem Melderegister je Einwohner | 10,00 € |
Pass- und Personalausweiswesen
Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre) | 60,00 € |
Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre) | 37,50 € |
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit 1 Jahr) | 26,00 € |
Ausstellung eines Kinderpasses | 13,00 € |
Ausstellung eines Personalausweises (die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Gültigkeit 6 Jahre) | 22,80 € |
Ausstellung eines Personalausweises (die das 24. Lebensjahr vollendet haben, Gültigkeit 10 Jahre) | 37,00 € |
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises | 10,00 € |
erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres/Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN | gebührenfrei |
Änderung der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Änderung der Anschrift bei Umzügen innerhalb der Gemeinde Rabenau | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Fischereiwesen
Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jahresfischereischeines (Gebühr: 10,00 €; Fischereiabgabe: 7,50 €) | 17,50 € |
Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jugendfischereischeines (Gebühr: 4,00 €; Fischereiabgabe: 3,50 €) | 7,50 € |
Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fünfjahresjugendfischereischeines (Gebühr: 6,00 €; Fischereiabgabe: 17,00 €) | 23,00 € |
Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fünfjahresfischereischeines (Gebühr: 18,00 €; Fischereiabgabe: 27,00 €) | 45,00 € |
Ausstellung eines Zehnjahresfischereischeines (Gebühr: 36,00 €; Fischereiabgabe: 50,00 € €) | 86,00 € |
weitere Ausfertigung eines Fischereischeines bei Verlust | 6,00 € |
Gewerbewesen
Gewerbeanzeige nach § 14 GewO | 28,00 € |
Bescheinigungen nach § 15 Abs. 1 GewO, wenn gewünscht (An-, Um- und Abmeldungen) | 8,00 € |
Auskunft aus dem Gewerberegister, je Gewerbe | 13,00 € |
Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister | 13,00 € |
Gaststättengewerbe
Erteilung einer Gestattung nach § 6 GastG, »normale« Veranstaltung | 30,00 € |
Aufhebung der Sperrzeit für einzelne Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten, je Anordnung | 25 - 1.500 € |
Vorverlegung des Beginns oder Hinausschieben des Endes der Sperrzeit für eine Schank- und Speisewirtschaft oder eine öffentliche Vergnügungsstätte, je Anordnung | 112,00 € |
Festsetzung allgemeiner Ausnahmen (§ 3 SperrzeitVO) | gebührenfrei |
Straßenverkehrswesen – Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 StVO
Zeitraum: 1 bis 3 Tage bis zu 2 Wochen bis zu 1 Monat jeder weitere Monat | 25,00 € 35,00 € 45,00 € 20,00 € |
Art der Maßnahme: nur Beschilderung Sperrung auf Rad- und Gehwegen Sperrung im Fahrbahnbereich Vollsperrung... ...mit innerörtlicher Umleitung ...mit überörtlicher Umleitung | 10,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 50,00 € |
Sonstiges: fehlender, nicht anwendbarer Verkehrszeichen- bzw. Umleitungsplan (Erstellung durch Behörde), je angefangene ¼ Stunde | 12,80 € |
Vorabbesprechungen oder Ortstermine vor Ort je angefangene ¼ Stunde Beanstandungen/Nachbesserungen vor Ort mit Fahrtzeit je angefangene ¼ Stunde (zzgl. Kilometer) | 12,80 € 12,80 € |
Standesamt
Anmeldung der Eheschließung/ Ehefähigkeitszeugnis
wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 47,00 € |
wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 23,50 € zusätzlich je ausländisches Recht |
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Ausländerin oder einen Ausländer | 47,00 € |
Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen
wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 23,50 € |
wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 12,00 € zusätzlich je ausländisches Recht |
Vornahme der Eheschließung
während der allgemeinen Öffnungszeiten | 47,00 € |
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | 71,00 € |
Beurkundung
Abnahme einer Versicherung an Eides statt (§ 9 Abs. 2 Satz 2 PStG) | 36,00 € |
einer im Ausland geschlossenen Ehe (§ 34 Abs. 1 PStG) | 94,00 € |
einer von einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe zwischen Ausländern (§ 36 Abs. 1 PStG) | 94,00 € |
einer im Ausland erfolgten Geburt oder eines Sterbefalles im Ausland (§ 36 Abs. 1 PStG) | 47,00 € |
Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung
zur Namensführung von Ehegatten (§ 41 Abs. 1 PStG) | 23,50 € |
zur Namensangleichung (§ 43 Abs. 1 PStG) | 23,50 € |
zur Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft (§ 44 Abs. 1 PStG) | gebührenfrei |
zur Namensführung des Kindes (§ 45 Abs. 1 PStG) | 23,50 € |
zur Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung (§ 46 PStV) | 12,00 € |
Personenstandurkunden – Ausstellung von Personenstandsurkunden
Eheurkunde (deutsch/ international) | 12,00 € |
Lebenspartnerschaftsurkunde | 12,00 € |
Geburtsurkunde (deutsch/ international) | 12,00 € |
Sterbeurkunde (deutsch/ international) | 12,00 € |
Eintrag in ein internationales Stammbuch | 12,00 € |
Beglaubigter Registerausdruck | 12,00 € |
für ein zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde bei gleichzeitiger Beantragung | 6,00 € |